Die aktuelle Situation hat Lücken in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis aufgezeigt. Wir halten es für nicht vertretbar, bei Ausfällen die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises im Regen stehen zu lassen.

„Wir stehen voll und ganz hinter den Streikenden. Das Streikrecht ist ein wichtiges Mittel, um die Forderungen der Arbeitnehmerseite durchzusetzen.“, stellt Hannes Henze, SPD-Kreistagsabgeordneter, als erstes klar.

Die SPD ist allerdings unzufrieden mit dem Umgang der Auswirkungen. „Aus unserer Sicht hat die aktuelle Situation Lücken in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis aufgezeigt. Wir halten es für nicht vertretbar, bei Ausfällen die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises im Regen stehen zu lassen und sind der Auffassung, dass die Arbeitgeberseite mehr in Verantwortung gezogen werden muss.“ urteilt Henze. Daher hält die SPD es für notwendig, die Satzung zur Abfallentsorgung anzupassen.

Die SPD hat nun im Kreistag beantragt, dass der Landkreis bei Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen oder Ausfällen verpflichtet werden soll zu prüfen, wie die Ausfälle kompensiert werden können. Mindestens jedoch sollen in Absprache mit den Gemeinden im Landkreis kostenlos Müllsäcke zur Verfügung gestellt werden. Bisher wurde laut der SPD nur auf die Satzung verwiesen mit dem Hinweis, dass keine Ersatzleistungen vorgesehen seien. Das möchte die SPD ändern.

Darüber hinaus soll, solange die Abfuhr eingeschränkt oder eingestellt ist, der entsprechende Müll kostenlos bei den Abfallwirtschaftsbetrieben entsorgt werden können. Auch diese Forderung ist Inhalt des SPD-Antrags. Zusätzlich zur Alternative, die Säcke bei der nächsten Abfuhr mit abgeben zu können. Dadurch hätten die Einwohnerinnen und Einwohner die Wahlmöglichkeit, ob sie die Säcke bei der nächsten Abfuhr mit abgeben möchten oder sie bereits vorher kostenlos zu den Abfallwirtschaftsbetrieben bringen.